Wer hat ein Anrecht auf Rehabilitationssport?

Rehabilitationssport kommt für Menschen aller Art mit körperlichen Beschwerden wie Rückenschmerzen, Knieproblemen, Herz-Kreislauf- Beschwerden und Ähnlichem in Frage. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Anspruchsleistung nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des neunten Sozialgesetzbuchs.

Welcher Arzt kann Rehabilitationssport verordnen?

Der Rehabilitationssport wird von sämtlichen Fach- und Allgemeinmedizinern verordnet. Sobald das Rezept des Arztes zur Verfügung steht muss lediglich eine Bestätigung der Krankenkasse eingeholt werden und es kann losgehen.

Wie wird Rehabilitationssport durchgeführt?

Der Rehabilitationssport wird in einer festen Gruppe durchgeführt und dauert mindestens 45 Minuten. Im Herzsport dauert eine Übungseinheit mindestens 60 Minuten und wird von einem Arzt/einer Ärztin während der gesamten Übungseinheit begleitet. In der Gruppe besteht somit auch die Möglichkeit Erfahrungen untereinander und mit bestens ausgebildetem Personal auszutauschen. Das Ziel ist hiermit eine nachhaltige und langfristige Möglichkeit für Menschen mit körperlichen Beschwerden zu finden, um diese zu Beseitigen und einen beschwerdefreien Alltag absolvieren zu können. Bewegung als Mittel zur Gesundheit und das unter Anleitung von kompetenten Trainern und Betreuern.

Mit welchen Trainingsmethoden wird im Rehasport trainiert?

Während der verschriebenen Einheiten wird mit eigenem Körpergewicht und Kleingeräten in einer Gruppe trainiert. Bei Interesse kann unverbindlich, natürlich auch unter fachlicher Begleitung, die Ausstattung der Trainingsstätte mitgenutzt werden, um somit schneller und effektiver die Probleme zu beseitigen und schmerzfrei zu sein.

Muss ich eine Beratung mit dem Sportverein vor dem Rehasport durchführen?

Ja. Die Sportvereine sind verpflichtet, vor der ersten Übungseinheit eine Beratung durchzuführen. Somit können Sie den Ablauf und die Möglichkeiten des Rehasports kennenlernen, sich einen ersten Eindruck der Trainer und Trainingsstätten verschaffen und Vertrauen gewinnen. Der Ablauf der Beratung wird sogar auf Papier gebracht.

Was ist ein Beratungsprotokoll?

Vor Beginn des Rehabilitationssports ist jeder Rehabilitationssportanbieter verpflichtet ein Beratungsgespräch durchzuführen in dem über die einzelnen Aspekte im Rehabilitationssport informiert wird.

Was ist eine Anwesenheitsliste?

Über die Anwesenheitsliste halten die Rehabilitationssportanbieter fest, dass der Ablauf der Kurse ordnungsgemäß stattfindet. So garantieren wir Ihnen bestmögliche Betreuung und Ergebnisse in Ihrem Zeitraum (meist 50 Trainingseinheiten in 18 Monaten) des Rehasports.

Was ist eine Teilnahmebestätigungsliste?

Diese Liste dient dem Rehabilitationssportanbieter dazu, dass die Abrechnung der erbrachten Leistung mit den Krankenkassen ordentlich ablaufen kann. Hierbei bestätigen Sie bei jeder Kursstunde Ihre Teilnahme an dieser und unterstützen somit den Rehasport-Ablauf.

Ich habe einen neuen Wohnort. Was wird aus meinem restlichen Rehasporteinheiten?

Sie müssen sich bei ihrer Übungsstätte/Sportverein abmelden und ihre Krankenkasse informieren. Um am neuen Wohnort die restlichen Einheiten durchführen zu können, erhalten Sie eine neue Restbewilligung von der Krankenkasse. Dem neuen Sportverein/die neue Übungsstätte gilt es zu informieren, dass es sich nur noch um eine Restverordnung von Rehasport handelt.

Ich bin krank und kann nicht am Rehasport teilnehmen. Was passiert mit den Übungseinheiten?

Bitte informieren Sie die Übungsstätte und die Krankenkasse. Alles Weitere erfahren Sie von der Krankenkasse.


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